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Die Kuchenbleche haben ausgedient: Die neuen Motorradkennzeichen sind kurz, schmal und sehen gut aus!

Montag, 27. Juni 2011

Dieses Jahr gingen die Wünsche der Motorradfahrer endlich in Erfüllung, die unbeliebten Kuchenbleche müssen nicht mehr am Heck des Motorrades montiert werden. Seit dem April 2011 gelten nämlich die Änderungen in der Fahrzeugzulassungsordnung. Aus dieser FZV geht hervor, dass noch auch Kennzeichen in den Größen 18 x 20, 20 x 20 und 22 x 20cm zugelassen sind. Um dieses zu bewerkstelligen wird bei der Herstellung vom Kennzeichen nun die verkleinerte Schrift genommen. Die Siegel (Zulassung und Tüv-Plakette) werden in dem Raum zwischen den Buchstaben aufgeklebt. Dort kommt auch bei einem Saisonkennzeichen der Gültigkeitsbereich der Kennzeichen hin. Wer nun also in der 2. Zeile bis zu 4 Zeichen hat kann noch ein 18 x 20 cm Kennzeichen benutzen (Beispiel MS – JS 79). Wer in der 2. Zeile 5 Zeichen hat, braucht dann schon die Größe  22 x 20cm. (Beispiel: MS – JS 197)

So sieht nun z.B. ein kurzes Saisonkennzeichen für Motorräder aus:

 

Bei einem Motorrad H Kennzeichen kommt das H (welches für historische Fahrzeuge steht) bei den neuen Motorrad-Nummernschildern in die 2. Reihe (als letztes).

Wie immer ist alles geregelt, auch für so ein Kennzeichen gibt es Befestigungsregeln an die man sich halten sollte: Das Motorradkennzeichen darf bis zu 30° geneigt montiert werden. Die Kennzeichen Unterkante muss mindestens 30 cm über den Boden liegen, dabei muss man auch beachten, dass die Kennzeichen Oberkante höchstens 120 cm über der Fahrbahnebene liegen darf (was in den meisten Fällen aber kein Problem darstellen sollte). Öfters hört man, dass es keine Kennzeichenbeleuchtung Pflicht für Motorräder gäbe. Das stimmt so nicht! Vorgeschrieben ist eine Beleuchtung des hinteren Kennzeichens für fast alle Krafträder. Ausgenommen von dieser Pflicht der Kennzeichenbeleuchtung sind nur Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor. Bei diesen beiden Fahrzeugen ist die Kennzeichenbeleuchtung nicht erforderlich aber erlaubt. Natürlich gibt es auch weitere Hinweise zum Thema Kennzeichen Beleuchtung: Die Kennzeichenbeleuchtung darf z.B. kein unmittelbares Licht nach hinten abstrahlen. Auf Deutsch: Eine reine Rückleuchte die über dem Kennzeichen angebracht ist reicht nicht aus als Kennzeichenbeleuchtung, es sei denn diese hat eine zugelassene, bauartgenehmigte Kennzeichenleuchte integriert. Kennzeuchenbeleuchtungen dürfen nämlich nur das amtliche Kennzeichen anstrahlen und nicht den rückwärtigen Verkehr.

Wir waren mit unserem Promotion Team übrigens auf der MAGIC BIKE Rüdesheim 2011 und haben dort auch einige Fotos gemacht die wir euch demnächst hier zeigen werden. Dort haben wir die Biker vor Ort über die neuen Kennzeichengrößen aufgeklärt und auch direkt mal Musterkennzeichen mitgebracht damit die Jungs und Mädels vor Ort sich die Größe besser vorstellen konnten. Wie erwähnt, die Bilder kommen demnächst in einem seperaten Beitrag, freut euch drauf.