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Kurze Kennzeichen / Nummernschilder? Erlaubt? Verboten? Geduldet?

Mittwoch, 5. Februar 2014

In der Kürze liegt die Würze? Ich glaube, es gibt nicht viele Dinge auf der Welt bei denen man unbedingt etwas kurzes haben möchte. Wobei? Das „kleine Schwarze“ ist bei Frauen doch verdammt sexy anzusehen, oder? Das gleiche gilt dann wohl auch für kurze Kennzeichen, vor allem wenn man eine kurze Kennzeichen-Folge alá BI-JS 79 hat. Wie würde dieses Kennzeichen denn auf einem herkömmlichen 520er Kennzeichen aussehen? Verloren! Richtig! Aus dem Grund gibt es auch die Möglichkeit im sogenannten „Experten-Modus“ von Gutschild sich die Kennzeichen maßschneidern zu lassen. Ihr habt die Wahl zwischen Normal- und Engschrift. Wir bieten nachfolgende Kennzeichenbreiten an: 34 cm, 36 cm, 38 cm, 40 cm, 42 cm, 44 cm, 46 cm, 48 cm und natürlich die normalen 52 cm Platten.

Seit der Einführung der Eurokennzeichen gibt es übrigens keinen Bindestrich mehr. Jetzt muss „nur“ noch Platz für die Plakette / Plaketten bleiben und auch der Abstand zum Rand muss eingehalten werden.

Sind kurze Kennzeichen nun erlaubt oder verboten? Nun, über die Vergabe der Siegel entscheidet immer noch die Dame bzw. der Herr vom Amt. Mit 46er Kennzeichen dürfte man keine Probleme bekommen bei insg. 6 stelligen Kennzeichen. Die eigene Erfahrung bei den Straßenverkehrsämtern zeigt, dass auch kürzere Kennzeichen durchaus abgestempelt werden. Vorsicht ist dennoch geboten, denn rein theroretisch könnten die Herren und Damen vom Amt auch eine passende Kennzeichenaufnahme verlangen, wenn z.B. „normale Kennzeichen“ nicht montierbar sind. Umbaukosten bis zu 150 Euro gelten als „vertretbar“ und wer sein Fahrzeug z.B. auf ein US-Heck umgerüstet hat, der kann unter Umständen auch in die Röhre schauen. In dem Fall könnte das Straßenverkehrsamt sogar die Rückrüstung fordern. Engschrift in der Kombination mit kurzen Kennzeichen dürfte übrigens zu Problemen führen! Sicherer läuft es mit der Normschrift, denn dann gelten auch die nachfolgenden Angaben. Die Ausnahme bestätigt da sicherlich die Regel. Vorsicht: Das Straßenverkehrsamt vergibt nicht nur die Kennzeichen, sie darf diese auch wieder einziehen!

Daher geben wir euch einen guten Tipp: Freundliche Menschen kommen häufiger zum Ziel! Wir empfehlen die gesetztlichen Maße einzuhalten. Das sind z.B. 45 mm Platz für die Siegel, 13 mm Platz oben und unten und 24 mm Platz zwischen den Buchstaben und den Zahlen. Unser Konfigurator zeigt euch im Experten-Modus welche Kombinationen möglich und nicht möglich sind. Achtung: Wir können keine Gewährleistung dafür geben, dass ihr die kurzen Kennzeichen auch abgesiegelt bekommt, es macht also durchaus Sinn sich bei extremen Kombinationen einen Plan-B mit zu bestellen. Kurze H-Kennzeichen sind natürlich auch möglich!

Was würden wir empfehlen? Kennzeichen mit 6 Stellen auf ein 46 cm Nummernschild, Kennzeichen mit 5 Stellen auf ein 42 cm Nummernschild und wer 8 Stellen hat, der darf auch gerne aus optischen Gründen das 52er behalten. Das ist übrigens das Höchstmaß, breiter als 52 cm darf kein Kennzeichen sein und mehr als 8 Stellen passen auf nicht drauf, nicht das der Trend nun umschwappt und extrem breite Kennzeichen trendy werden…