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Neue Richtlinie für H-Kennzeichen ab dem 01.11.2011 – es wird härter für die Oldtimer-Fans…

Donnerstag, 22. September 2011

Oldtimer müssen ab dem 1. November nämlich in einem besseren Zustand sein als bisher. Bis jetzt reicht nämlich der Zustand mit der Note 3 aus, ab dem 1. November 2011 verlangt die neue Richtlinie des Bundesverkehrsministeriums die Note 2 oder natürlich besser. Um die Note 2 zu bekommen muss der Oldtimer technisch frei von Mängeln sein und darf noch leichte Gebrauchspuren haben. Alltagsspuren sind somit nicht mehr bei Oldtimern zugelassen. Um ein H-Kennzeichen zu bekommen benötigt man auch weiterhin ein amtliches Oldtimergutachten welches es beim Tüv, bei der Dekra, bei der GTÜ oder auch beim KÜS. Weiter gilt natürlich, dass der Oldtimer mindestens 30 Jahre alt sein muss. Dabei zählt die Erstzulassung. Der Oldtimer darf auch nicht über moderene Tuningmaßnahmen verfügen, ausschließlich zeitgenössische Anbauteile sind gestattet. Es wird also etwas härter für die Oldtimer-Fans, aber die Sachverständigen bekommen auch etwas mehr Spielraum bei der Begutachtung, denn die bisherige Bewertungsskala wurde ersatzlos gestrichen. Um bei der Begutachtung ein „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ bescheinigt zu bekommen sollte das Fahrzeug also in einem guten Pflege- und Erhaltungszustand sein.

Als Orginalitätsnachweis für technische oder optische Änderungen (zeitgenössisches Tuning) sollten vom Fahrzeughalter auf jeden Fall die alten Gutachten, der Fahrzeugbrief, Fahrzeugbriefkopien von ähnlichen Fahrzeugen, Herstellerfreigaben, alte Prospekte oder Testberichte usw. sammeln und ggf. zur Begutachtung mitnehmen. Dann klappt es auch mit dem H-Kennzeichen. Die neue Vorschrift tritt ab dem 01.11.2011 in Kraft, wer also „nur“ die Note 3 erfüllt sollte sich vorher noch beeilen. Eine Oldtimerbegutachtung kostet ca. 100 € für ein PKW und ca. 65 € für ein Motorrad, grundsätzlich gilt, dass der Originaleindruck das Fahrzeug nicht beeinträchtigt werden darf. Anbauteile, die in den ersten 10 Jahren (Fahrzeug) montiert wurden oder es aber die Möglichkeit gibt, dass diese Teile in dem Zeitraum montiert werden konnten, können positiv begutachtet werden. Das gleiche gilt auch für Bauteile die innerhalb der Fahrzeugbaureihe als zulässig eingestuft wurde. Ein nachgerüsteter Katalysator spricht übrigens nicht gegen eine positive Oldtimerbegutachtung, denn hier steht der Umweltschutz vor dem Schutz des Kulturguts. Das gleiche gilt auch für Gurte, denn Sicherheitsrelevante Nachrüstungen sind ebenfalls gestattet. Fahrzeuge mit einem H-Kennzeichen müssen übrigens auch weiterhin zum Tüv, nur Fahrzeuge mit einem roten 07er Kennzeichen müssen nicht mehr zur periodischen Überwachung. In dem Fall liegt die Verantwortung beim Halter und Fahrer.

Fahrzeuge ab dem Baujahr 01.07.1969 müssen zur AU (Abgasuntersuchung), Dieselmodelle erst ab dem 01.01.1977 – diese wird dann im Zuge der Hauptuntersuchung mitgemacht. Es gibt für das vordere Kennzeichen keine Plakette mehr. Das H-Kennzeichen hat einige Vorteile, so gibt es z.B. keine Nutzungseinschränkungen (wie z.B. bei den roten 07er Nummern), es gibt eine Steuervergünstigung bei H-Kennzeichen sowie die Befreiung von den Feinstaubplaketten. Mit einem H-Kennzeichen bezahlt man pauschal 191,73 € Steuern. Das macht sich z.B. ab einem Benzinmotor mit 0,8 Liter Hubraum lohnend bemerksam. Beim Dieselmotor spart man bereits ab einem Hubraum von 0,6 Liter. Damals hat man es aber richtig krachen lassen und 3,0 Liter Motoren sind nicht die Seltenheit. Hier kann man gut und gerne bei einem Benziner 569 € sparen, bei einem 3.0 Diesel sogar 971 € Steuern pro Jahr. Weitere Informationen gibt es übrigens bei der GTÜ.

Macht Sinn so ein H-Kennzeichen, oder? Auch im Vergleich mit einem Saisonkennzeichen ist das H-Kennzeichen schnell ab einem Hubraum von 1,4 Liter finanziell überlegen, also überlegt es euch. Weiterhin könnt ihr bares Geld sparen in dem ihr die Kennzeichen online kauft, aber das wisst ihr ja bestimmt schon bereits.