Artikel-Schlagworte: „wann blinken“

Heute morgen hätte es fast geknallt! Blinker falsch gesetzt oder interpretiert!

Montag, 1. September 2014

Heute morgen hätte es fast geknallt! Nein, ich meine damit nicht, dass man jetzt schon Silvester-Böller kaufen kann, ich hätte fast einen Unfall gehabt. Warum? Weil ich mich auf das Blinkzeichen von einem anderen Verkehrsteilnehmer verlassen habe. Kurze Geschichte: Ich habe meine Tochter zum Kindergarten gebracht. Anschließend wollte ich wieder nach Hause fahren und muss dabei eine Hauptstraße befahren. Aus der Zufahrtsstraße kommend schaute ich nach links und sah ein Fahrzeug welches nach rechts blinkte. Ich fuhr langsam heraus und hörte es quitschen.

Der andere Verkehrsteilnehmer bremste, fluchte und beschimpfte mich als Vollidiot der seinen Führerschein wohl im Lotto gewonnen hätte. Als ich erwiderte, dass er den Führerschein abgeben sollte, weil er vermutlich nicht in der Lage wäre ein so technisch komplexes Fahrzeug zu führen hat er mir noch einen freundlichen Vogel gezeigt und ist weitergefahren. Er wollte übrigens eine Straße später rechts abbiegen. Tja, die Geschichte hat ein Happy-End.

Ausser einem erhöhten Puls hat der Zwischenfall kein böses Ende gehabt. Aber was wäre wenn? Dann hätte ich Schuld bekommen. Vermutlich mindestens zu 70%. So haben die Gerichte schon entschieden. Ich darf einmal kurz das blog.strafrecht.jurion.de zitieren: „Das OLG hat in seiner Entscheidung – betreffend einen Verkehrsunfall – zur Haftungsverteilung bei einer Kollision zwischen einem auf der Vorfahrtstraße fahrenden PKW, der nach rechts blinkt, dann aber weiter geradeaus fährt, und dem nach links auf die Vorfahrtstraße auffahrenden Wartepflichtigen Stellung genommen und ausgeführt/entschieden: Das Setzen des rechten Blinkers begründet allein noch kein Vertrauen, dass der Blinkende auch tatsächlich abbiegt.“

Eieiei, Recht haben – Recht bekommen. Übrigens sollte man nun nicht auf das Blinken verzichten, denn wer abbiegt, den Fahrbahnrand anfährt bzw. diesen wieder verlässt, einen Kreisverkehr herausfährt oder die Fahrbahn wechselt der muss dieses Vorhaben durch das setzen des Blinkers ankündigen.

Ford-Tourneo-Connect-Titanium-Ecoboost-Drive-Blog-Jens-Stratmann-Test-Fahrbericht-3

Tut man das nicht: 10 Euro Strafe! Sagt man das der Blinker defekt ist, kostet es gleich 15 Euro – wenn man denn erwischt wird. Richtig teuer kann es allerdings werden wenn man durch sein Nicht-Blinken ein Unfall verursacht und ihr glaubt gar nicht wie weit die Technik inzwischen ist. Gutachter sagen euch schon ob die Blinkleuchten vor bzw. während des Unfalles geleuchtet haben, selbst wenn die Glühbirnen zerstört wurden beim Unfall. In wie weit das auch noch mit der modernen LED-Technologie funktioniert weiß ich allerdings nicht.