Artikel-Schlagworte: „Rückdatierung TÜV 2012“

Neue TÜV Untersuchungen für Fahrzeuge die ab heute zugelassen werden!

Sonntag, 1. Juli 2012

Ihr habt euch ein brandneues Fahrzeug gekauft? Dieses wird nach dem 01.07.2012 zum ersten mal zugelassen? Herzlichen Glückwunsch! Erstens wünschen wir euch allzeit gute Fahrt und zweites viel Spaß beim ersten TÜV-Termin (der ja noch ein paar Jahre hin ist). Der Grund: Die HU wird angepasst. Für alle ab dem 01. Juli 2012 neu zugelassenen Fahrzeuge gibt es eine erweiterte Prüfung der sicherheitsrelevanten elektronischen Fahrzeugsysteme. Ab 2013 erfolgt diese Prüfung mit einem speziellen HU-Adapter der an die Fahrzeug-Diagnose-Schnittstelle angeschlossen wird.

Über diese Schnittstelle erfährt normalerweise die Werkstatt wenn Mängel vorhanden sind, diese Infos bekommt nun in der Zukunft auch der Tüv und kann somit die Mängel direkt erkennen und aufführen. Neben der Funktionsprüfung wird auch überprüft ob die serienmäßig verbauten Teile überhaupt noch vorhanden sind. Gurtstraffer z.B, ESP, Airbags, ABS, alles Bauteile die ja auch ohne Funktion sein könnten. Dank dieser Richtlinie möchten die Tüv-Organisationen dafür sorgen, dass das Sicherheitsniveau der Fahrzeuge stets auf dem gleich hohen Niveau bleibt.

Ab dem 01.07. gibt es für alle Autobesitzer auch eine bundeseinheitliche Beschreibung der festgestellten Mängel. Das Fahrzeugteil wird benannt, der Mangel selbst und auch der Ort an dem das mangelhafte Bauteil verbaut ist. Aufgrund dieser, nun wahrlich sehr detaillierten Beschreibung kann der Besitzer das Untersuchungsergebnis nicht nur sehr gut verstehen sondern auch in der Werkstatt direkt eine präzise Angabe machen. Aus dem „Die Bremsen sind nicht mehr gut!“ wird dann ein „Bremsklötze vorne sind verschlissen!“ – aus „Auspuff ist lose“ – wird ein „Hintere Befestigung vom Endschalldämpfer lose“. In der Zukunft sollen nicht nur die Bauteile beschrieben werden die Mängel haben, sondern auch diejenigen erwähnt werden die demnächst „defekt“ sein könnten. Ein Tüv-Besuch wird somit zum Blick in die Zukunft!

Einen Lichtblick, bzw. eine gute Nachricht habe ich dann trotzdem noch für euch: Die Rückdatierung fällt weg. Wenn die HU-Fälligkeit um mehr als 2 Monate überzogen ist schaut der Tüv-Prüfer etwas genauer hin, die HU ist dann auch ca. 20% teurer als die normale Untersuchung aber die Rückdatierung fällt weg. Es bleibt spannend wie diese neue Richtlinie bei den Endkunden ankommt.