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Parkplatzschilder online bestellen leicht gemacht …

Donnerstag, 18. August 2011

Na? Hat sich der Besuch vom Nachbarn wieder auf euren Parkplatz gestellt? Sieht das selbstgemalte Pappschild nach der Zeit doch doof aus? Hier kann man doch Abhilfe schaffen, ganz einfach und günstig. Bestellt euch einfach ein Parkplatzschild und sichert euch so euren Parkplatz wenn ihr nach Hause kommt, denn wer hat da schon Lust auf Parkplatzsuche? Das gleiche funktioniert übrigens für die Stellplätze vor der Garage, ich persönlich musste es gerade am eigenen Leib erfahren wie nervig es sein kann, wenn irgendein Nachbar Geburtstag feiert und man selber nicht aus der Garage raus kommt, weil der Falschparker dachte es wäre die Garage vom Nachbarn. Tja, die sollen ja auch nicht denken, sondern demnächst mit einem Parkplatzschild auf Abstand gehalten werden. Auf dem Parkplatzschild kann man natürlich das eigene Kennzeichen oder aber auch einen Namen drauf prägen lassen, da kann man seinen Gedanken freien Lauf lassen. Die Parkplatzschilder von gutschild.de verfügen auf der linken Seite das Zeichen, welches sich auch International als Kennzeichnung für den Parkplatz durchgesetzt hat: Ein weißes P auf blauem Hintergrund.

Zur Befestigung von so einem Parkplatzschild gibt es natürlich auch noch den passenden Einschlagpfosten für Parkplatzschilder oder aber auch Aufstellpfosten für Parkplatzschilder. Beide Parkplatzschild Befestigungen sind hier aus verzinktem Stahl hergestellt und verfügen über eine Aluminiumgrundplatte auf die das Kennzeichen geschraubt werden kann. Parkplatzschilder können aber auch für Unternehmen interessant sein, wer die (vermutlich teuer bezahlten) Kundenparkplätze für seine Kundschaft frei halten möchte, kann hier natürlich auch sehr gut den Firmennamen auf die Kennzeichen prägen und somit ein Zeichen setzen.

Beim Parken gibt es feine Unterschiede, denn nebem dem gesetzlichen Falschparken, gibt es auch noch das privatrechtliche falsche Parken:

Wer ohne die Zustimmung des Besitzers (Eigentümers) auf dessen Privatgrund ein Fahrzeug abstellt, begeht eine Besitzstörung (laut § 858 Bundegesetzbuch). Diese Besitzstörung gilt für den Parkplatz auf dem privaten Grundstück ebenso wie für die Parkplätze vor Geschäften, Behörden, Krankenhäusern, Supermärkten usw. Gegen diese Besitzstörung sollte man sich wehren in dem man die Fahrzeugbesitzer auffordert das Fahrzeug zu entfernen. Sinn macht es sich natürlich im Vorfeld gegen so eine Besitzstörung zu wehren und den privaten Parkplatz auch so zu kennzeichen, denn woher sollten die Falschparker denn es ansonsten auch wissen?

Unschön aber leider wahr: Rein rechtlich hat diese Beschilderung keine Auswirkung, wer sich unerlaubter weise auf einen Privatparkplatz stellt wird nicht von behördlicher Seite verfolgt, d.h. wer ein Fahrzeug abschleppen lässt muss dafür auch erstmal die Kosten zahlen und könnte diese dann ggf. zivilrechtlich einklagen. Auch hier kann man „verlieren“ – klingt komisch, ist aber so.

Deswegen sollte man Falschparker zukünftig mit einem Parkplatzschild zumindestens darauf aufmerksam machen, dass dort normalerweise ein anderes Fahrzeug steht. Viele verstehen diesen Wink mit dem Zaunpfahl dann schon richtig.