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Unfassbar: Kennzeichenhalter mit Rollo / Nummernschild umklappen

Dienstag, 18. Oktober 2011

Ob hier wohl jemand zu viel James Bond gesehen hat? Auf jeden Fall ist die Technik vom feinsten, gar keine Frage aber verboten bleibt natürlich verboten und das Ganze hier ist dann auch schon wieder eine Urkundenfälschung, zumindestens wenn man es im öffentlichen Straßenverkehr benutzt. Ohne amtliches Nummernschild darf man die Fahrzeuge auch nicht auf öffentliche Grundstücke abstellen, von daher ist diese Kennzeichen-Rollade auch nicht zum Parken geeignet:

Das Set kostete damals etwas über 200 $ und konnte per Funkfernbedieung geschlossen werden, wahlweise sogar nur vorne und nur hinten. Das einige Autofahrer wahre Tüftler sind beweist auch nachfolgendes Video aus den Staaten, denn da werden die Kennzeichen nicht einfach verdeckt, nein in den USA werden sie einfach umgeklappt und somit versteckt. In Amerika braucht man (in einigen Bundesländern) vorne kein Kennzeichen, d.h. dort ist diese Montage unter Umständen legal – in Deutschland hingegen ist es verboten:

Das mag ja alles ganz witzig sein und sicherlich auf Treffen / Veranstaltungen / Messen für den ein oder anderen Lacher sorgen aber für den Straßenverkehr sind diese Kennzeichenhalter natürlich nicht zu gebrauchen. Wir wollen hier nun mal nicht päpstlicher werden als der Papst, aber möchten gerade die jüngeren Fahranfänger ermahnen die Finger von solchen „coolen Sachen“ zu lassen, denn:

Nicht nur das Anbringen eines falschen Kennzeichens an ein z.B. nicht zugelasses Fahrzeug (egal ob PKW, Roller, Mofa, Motorrad oder Anhänger) ist strafbar, nein auch der komplete Austausch mit einem anderen Kennzeichen und (und jetzt kommen wir zu den Kennzeichenhaltern) die Beeinträchtigung der Erkennbarkeit, Veränderung oder Entfernung des Kennzeichens. Das Ganze ist im Abs. 1 Nr. 3 unter § 22 im Straßenverkehrsgesetz nachzulesen.

Somit dürfen nicht einmal diese beliebten Aufkleber auf das Kennzeichen. Das heißt auf Deutsch: Vorne auf das Kennzeichen darf nur die Zulassungsplakette, hinten auf das Kennzeichen darf nur das Zulassungssiegel sowie die Tüv-Plakette. Es ist ebenso verboten die schwarzen Ränder vom Kennzeichen zu entfernen, ganz egal ob die Kennzeichen sonst nicht in den Kennzeichenausschnitt passen. Inwiefern kleine Verstöße geahndet werden ist uns nicht bekannt, wir möchten dennoch davor warnen. Kurze Kennzeichen (Kennzeichen mit Engschrift) kann man sich online bestellen, da muss keiner selber Hand anlegen.