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Die Geschichte von dem Strich – auf dem Kennzeichen – oder halt auch nicht!

Donnerstag, 1. August 2013

Hat man keine Arbeit, dann macht man sich welche! Hat man keine Meldung, dann gilt das wohl auch! Die Geschichte mit dem fehlenden Bindestrich in den Kraftfahrzeugpapieren bzw. auf dem Kennzeichen ist nicht neu. Nein, sie ist sogar alt. Dennoch wird sie jedes Jahr aufs Neue hervorgekramt. Im vergangenen Jahr war es z.B. das Land „Polen“ in dem die Polizisten unsagbar hohe Strafen verhängen würden, wenn im Fahrzeugschein ein Bindestrich steht, der auf dem Kennzeichen aber gar nicht vorhanden ist. Das war eine „Ente“ und das gleiche gilt vermutlich auch für dieses Jahr, denn dieses Jahr hat die Ente (vermutlich wegen dem langen Winter) Polen nicht erreicht, sondern blieb in Luxemburg sitzen. Dort soll nun das gleiche passieren. Im Fahrzeugschein (also der Zulassungsbestätigung) ein Bindestrich beim Kennzeichen und im Kennzeichen nicht? Dann sollen angeblich in Luxemburg die Polizisten gerne mal am Bußgeld-Glücksrad drehen. Zwischen Strafen von 100-200 Euro habe ich nun schon jede erdenkliche Summe gehört. Damals in Polen wäre es angeblich sogar noch teurer geworden. Kein Wunder also, dass viele verunsicherte Bürger den Weg zur Zulassungsstelle gesucht haben.

Entwarnung! Weder in Polen, noch in Luxemburg, auch nicht in Spanien, Frankreich, den Niederlanden oder anderen angrenzenden Staaten gibt es derartige Strafen, in einigen Ländern kann die Polizei derartig hohe Geldstrafen auch gar nicht selbst verhängen, dafür bräuchten diese dann schon einen Richter. Dem KBA ist nichts bekannt und somit bleibt abzuwarten, wohin genau diese Ente im nächsten Jahr fliegen wird. Norwegen wäre noch frei, Dänemark oder aber auch die Schweiz.

Wie weit dieser Irrsinn nun aber getrieben wurde, zeigt sich in der Meldung der dpa, dass „Das Auswärtige Amt inzwischen die EU-Partner vorsorglich über die Belanglosigkeit des Bindestrichs informiert habe…“ – auch hier gilt scheinbar: Hat man keine Arbeit, dann macht man sich welche. Wer nun mal einen Blick in seinen Fahrzeugschein geworfen hat und dort einen Bindestrich gefunden hat, der kann diesen beim Straßenverkehrsamt für 10,20 Euro „ändern“ lassen. Das Geld kann man aber auch gut und gerne in ein Eis, ein kühles Getränk oder dem Eintritt ins Freibad versenken – denn Notwendig ist das nicht!

Kurz und knapp: Auf den Kennzeichen in Deutschland gibt es seit dem Jahre 1994 – genauer gesagt mit der Einführung der Euro-Kennzeichen – KEINEN Bindestrich mehr! In einigen Papieren sind die Bindestriche dennoch aufgeführt, haben diese doch früher für die Trennung zwischen den Buchstaben der Stadt / des Kreises und den zufällig / ausgewählten Buchstaben gesorgt. Der Amtsschimmel wiehert, die Ente gackert und ich bin wahrlich gespannt wo und vor allem wie es mit der Ente weiter geht. Die ganz legalen, total erlaubten und dazu noch günstigen Kennzeichen ohne Bindestrich könnt ihr übrigens online bei Gutschild bestellen, dort gibt es noch weitere Sachen, schaut euch ruhig mal um!

Weiterführende Quellen: ADAC, T-Online, Nordkurier