Die KFZ Geschichten 2015: Selbstgebautes Ford Fiesta Rallye Fahrzeug – leider ohne Zulassung…

Am Sonntagnachmittag (08.02.2015) trauten gegen 14:00 Uhr die Polizeibeamten ihren Augen nicht. Im Landkreis Soest, entdeckten sie einen „modifizierten“ Ford Fiesta auf einem Wirtschaftsweg zwischen dem Overhagener Weg und der Stapelbreite. Der 23 jährige Fahrer Aus Erwitte war wohl im „Stil eines Rallyefahrers“ auf den Feldwegen, den umliegenden Ackern und auf Kieshaufen unterwegs gewesen. Dabei fuhr er allerdings auch auf öffentlichen Straßen. Ein Blick auf das Fahrzeug lässt es bereits erkennen, es fehlen die Kennzeichen. Die hatte der 23 jährige Erwitter allerdings nicht bei seinen Rallye-Fahrversuchen verloren. Das Fahrzeug war nicht angemeldet. Aus dem Grund fertigten die Polizeibeamten Anzeigen wegen dem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und natürlich auch wegen dem Kraftfahrsteuergesetz. Nach Angaben des Fahrers hatte er das Fahrzeug am 07.02.2015 günstig erworben, ob der selbstgebaute Bullenfänger da auch schon montiert war, ist nicht überliefert. Gefangen hat er auch keine Bullen, sondern die Anzeige der Polizei.

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Was wird ihm der Spaß nun kosten? Fahren ohne Zulassung wird gleich doppelt teuer. Einmal dürfte es 3 Punkte und 50 Euro geben für das Fahren ohne Kennzeichen, teurer könnte die Anzeige wegen dem Pflichtversicherungsgesetz werden und auch die Sache mit der Steuerhinterziehung ist noch nicht vom Tisch. Das müssen dann die Richter entscheiden. Pauschal kann man nicht sagen was er nun bezahlen muss, immerhin wurde der bauartliche Mangel am Fahrzeug und der abgebrochene linke Außenspiegel wohl nicht sanktioniert, da haben die Polizisten entweder zwei Augen zugedrückt.

Glück im Unglück, hätte der Rallye-Fahrer bei seinen Ausflügen andere Personen verletzt, gefährdet oder andere Sachgegenstände beschädigt oder gar zerstört, hätte keine Versicherung dafür bezahlt.

Aber nehmen wir mal an, ihr habt in der Tat ein Fahrzeug gekauft, müsst aber zur Zulassungsstelle und die ist ohne Auto nur schwer zu erreichen? Dann gibt es einen Trick, der ist sogar legal!

Im §10 (4) FZV der Fahrzeugzulassungsverordnung ist geregelt: „Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.“ – das gilt natürlich nicht an einem Sonntag und auch nicht mit einem selbstgebauten Rallye-Fahrzeug. Aber was bedeutet das?

Ihr reserviert euer Wunschkennzeichen, anschließend bestellt ihr das online – z.B. bei Gutschild – montiert diese am Fahrzeug und holt euch die Deckungsbestätigung der Versicherung „ab sofort“ – das ist wichtig, denn es gibt auch „ab dem Tag der Zulassung“ – das funktioniert nicht. Wer „ab sofort“ den Versicherungsschutz hat kann dann direkt zur HU bzw. zur Zulassungsstelle fahren und das gilt auch für die direkten Rückwege, sollte bei der HU etwas nicht geklappt haben.

Quelle: Polizei Soest – Pressemitteilung 09.02.2015

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