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Fotos / Bilder: ADAC Westfalen-Lippe Fahrt 2012 – Klassiker, Oldtimer & Youngtimer

Montag, 23. April 2012

Hach, da schlägt das automobile Herz doch höher wenn man sich mal durch die nachfolgende Bildergalerie klickt. Auch wenn die Veranstaltung am 21.04.2012 eigentlich ins Wasser gefallen ist (Petrus meinte es nicht so gut mit den Teilnehmern) haben wir es noch geschafft vor der eigentlichen Ausfahrt ein paar Fahrzeuge zu fotografieren. Das Starterfeld war wie immer bunt gemischt und so gab es einiges zu entdecken.

Die ADAC Westfalen-Lippe Fahrt ist ja sowieso schon eine historische Ausfahrt. Habt ihr gewusst, dass diese Ausfahrt die drittälteste noch durchgeführte Motorsportveranstaltung der Welt ist? 1925 fand diese Ausfahrt zum ersten mal anlässlich des 50. Jubiläums des Hermannsdenkmal statt. Ein Starterfeld von bis zu 600 Fahrzeugen waren damals nicht ungewöhnlich und bis zu 100.000 Zuschauer standen bei den „Rennen“ an der Strecke. In den 70er Jahren sah man auch Rallye-Legende Walter Röhrl auf der Strecke. Seit dem Jahr 2001 wird die Rallye wieder als Westfalen-Lippe-Fahrt durchgeführt und ist offiziell ausgeschrieben als Oldtimer-Ausfahrt und Sportliche Oldtimerfahrt und genau diese Ausfahrt ging nun am 21.04.2012 über die Bühne. Fast 120 Fahrzeuge gingen dafür an den Start.

Das Starterfeld war bunt gemischt, vom Opel Manta A und dem VW Golf GTI, vom VW Scirocco bis zum Chevrolet Pick Up, vom alten Mercedes SL über den BMW 2000 CS bis hin zum NSU TT. Sehr selten anzutreffen ist sicherlich das Maserati Cabrio (Maserati 3500 GT Spider), der Glas 1304 TS. Beindruckend war auch die Anzahl von noch älteren Fahrzeugen und vor allem das Durchhaltevermögen von Fahrer und Beifahrer. Trotz Regen und teilweise sogar einem kurzen Hagelschauer hielten fast alle Fahrer und Fahrzeuge durch. Ein geplatzter Kühlerschlauch zwang einen Teilnehmer vorzeitig zur Aufgabe, ansonsten trotzten die Teilnehmer Wind, Sturm und Regen – und das teilweise ohne einem Dach über den Kopf.

Viele der Klassiker waren mit roten Kennzeichen, Saison-Kennzeichen bzw. mit H-Kennzeichen unterwegs. Leider habe ich es nicht geschafft alle Fahrzeuge zu fotografieren, doch einige könnt ihr nun in der Oldtimer-Galerie entdecken, ich wünsche viel Spaß beim durchklicken:

Die Saison neigt sich zu Ende: So macht man das Auto winterfest und den Winterwagen startklar.

Samstag, 22. Oktober 2011

Wenn es einer wissen muss, dann vermutlich wir. Viele Saisonkennzeichen enden im Monat Oktober, einige schon im September. Also heißt es nun noch schnell die Sonnenstrahlen genießen, denn wenn die Kennzeichen eine Gültigkeit bis zum Monat 10 aufgeprägt haben, darf das Auto im November nicht mehr bewegt werden. Heute möchten wir euch aber gar nicht über die Vor- oder Nachteile von Saisonkennzeichen berichten, sondern einfach nur ein paar Tipps und Tricks geben wie man den Sommerwagen winterfest macht und den Winterwagen aus dem Sommerschlaf weckt.

Den Sommerwagen einmotten: Wer kein Cabrio hat, braucht ca. einen Tag, wer hingegen noch das Cabriodach reinigen möchte, der sollte 2 Tage einplanen. Die Garage zum überwintern sollte trocken und gut belüftet sein. Vor dem einmotten darf man noch mal richtig Gas geben, denn das Kondenswasser muss aus den Auspuffanlagen heraus. Am besten man verbindet die letzte Spritztour mit dem Besuch einer Waschanlage und wäscht den Wagen gründlich. Besonders die Kanten und Ecken, die man sonst so gerne übersieht, sollten nun gereinigt werden. Anschließend sollte man die Reifen auf ca. 4 bar aufpumpen und den Wagen volltanken. Es macht auch Sinn, bei dem Wagen der eingemottet werden soll den Frostschutzgehalt zu prüfen. Anschließend fährt man den Wagen nach Hause, schützt die empfindlichen Stellen noch mit Wachs (Chromzierleisten, Lack…) und stellt den Wagen ab. Wer die Batterie abklemmt und diese zwischendurch immer mal wieder auflädt hat im nächsten Frühjahr es deutlich einfacher. Ist die Garage wirklich trocken und vor allem lässt sich die Garage abschließen, dann macht es Sinn die Türen einen kleinen Spalt offen zu halten. Ölstand kontrollieren und ggf. wechseln / auffüllen und die Gummidichtungen einschmieren und schon kann der Wagen überwintern. Die Finger sollte man auf jeden Fall von Plastikplanen lassen die Luftundurchlässig sind, darunter kann es zu Wasserbildung kommen und wir wissen ja wohl alles was das bedeutet.

Den Winterwagen startklar machen: Wenn der Wagen den ganzen Sommer gestanden hat, sollte man den Luftdruck kontrollieren. Denn wir wissen ja alle: Falscher Luftdruck sorgt für einen Mehrverbrauch und kann zu einer Verschlechterung des Fahrverhalten führen. Die Winterreifen sollten mindestens eine Profiltiefe von 4 mm auweisen. Nun sollte man den Ölstand und den Kühlerfrostschutz kontrollieren. Den Ölstand kann man leicht anhand des Peilstabes selber überprüfen. Den Frostschutzgehalt im Kühlwasser kann man an einer Tankstelle überprüfen lassen. Jetzt sollte man noch die Scheibenwaschanlage mit Frostschutzmittel auffüllen, damit man auch im Winter eine klare Durchsicht behält. Die Wischerblätter kommen in der kalten Jahreszeit verstärkt zum Einsatz, aus dem Grund sollte man sich diese anschauen. Wenn sie nur noch Schlieren erzeugen sollte man sie austauschen. Die Gummidichtungen würden wir dann noch mit einer speziellen Gummipflege behandeln, das verhindert das Festfrieren der Türen und erleichtert den Einstieg im Winter.

Vorsicht: Auch wenn es im Winter schön werden sollte und es in den Fingern juckt. Spritzfahrten mit (geliehenen) roten Kennzeichen / rote Nummernschilder sollte man vermeiden, denn diese sind nur für „Probe- und Prüfungsfahrten“ sowie für die Fahrzeugüberführung. Aktuell hat das Oberlandesgericht in Düsseldorf entschieden, dass man z.B. mit so einem Kennzeichen nicht zum „örtlichen Kino“ fahren darf. Der Fahrer musste ein Bußgeld in Höhe von 90 € für die Fahrt bezahlen, sicherlich ein teurer Kino-Abend. [AZ.: III-3 RBs 143-11]

 

Kommt es oder kommt es nicht? Das Wechselkennzeichen!? Und wenn ja, mit welchen Auflagen?

Mittwoch, 3. August 2011

Die Spatzen pfeifen es von den Dächern, in Deutschland soll das Wechselkennzeichen eingeführt werden. Geplant war es, dass mit einem Kennzeichen (mit 3 Endnummern) drei typgleiche Fahrzeuge (also z.B. drei Motorräder oder drei PKWs) mit diesen Wechselkennzeichen gefahren werden dürfen. Nachteil: Es darf immer nur ein Fahrzeug mit den Kennzeichen gefahren werden, daher kann es nur von Personen genutzt werden, die z.B. einen Oldtimer, ein Cabrio und ein normales Fahrzeug in der Garage stehen haben und eine Alternative zum Saisonkennzeichen suchen. Das Finanzministerium hat übrigens schon durchsickern lassen, dass man auf die Kraftfahrzeugsteuer wohl nicht verzichten wollen würde, d.h. wer drei Fahrzeuge hat, muss wohl auch zukünftig 3 Fahrzeuge versteuern und schon würde ich persönlich zu dem H-Kennzeichen für einen Oldtimer, zu dem Saisonkennzeichen für das Cabrio und zu der normalen Zulassung für das Alltagsauto raten, denn da besteht dann wohl am meisten Einsparpotenzial. Geplant war wohl, nur das teuerste Fahrzeug versteuern zu müssen, doch da will die Finanzverwaltung wohl nicht mitspielen. Die Versicherungen haben sich auch noch nicht zu den Wechselkennzeichen geäussert, wie denn auch, es wäre ja eine reine Spekulation und quasi mit dem Blick in die Zauberkugel gleichzusetzen.

Wir wollten das Thema hier nur schon mal aufgreifen und werden euch auch zukünftig über das Wechselkennzeichen informieren. Es wurde auch noch nicht umfassend geklärt, inwiefern die Fahrzeuge die nicht über das komplette Wechselkennzeichen verfügen bewertet werden, denn „eigentlich“ wären diese Fahrzeuge in dem Fall ja nicht angemeldet (wenn der 2. Teil vom Kennzeichen fehlt) und dürften nur auf dem privaten Grundstück / in einer Garage stehen. Wir sind der Meinung, dass man sich die Geschichte mit dem Wechselkennzeichen noch mal gut durch den Kopf gehen lassen sollte, denn eigentlich ist es ja nichts anderes wie eine Art rotes Nummernschild nur beschränkt für 3 Fahrzeuge vom gleichen Typ und ggf. sollte man da einsteigen und dem Kind nicht einen neuen Namen geben, aber die in Berlin werden schon wissen was sie tun, oder?

Hier könnt ihr euch die Wechselkennzeichen bestellen!

 

Wie bekomme ich Saisonkennzeichen? Was muss man bei Saison-Kennzeichen beachten?

Sonntag, 5. Juni 2011

Saisonkennzeichen sind heutzutage aus dem Straßenbild ja gar nicht mehr weg zu denken, dabei gibt es die Saisonkennzeichen erst seit 1997. Autofahrer die ihr Fahrzeug nicht das ganze Jahr benötigen bzw. ihr Fahrzeug nicht das ganze Jahr fahren wollen brauchen das Fahrzeug somit nicht mehr vorübergehend stilllegen bzw. ab und anmelden. Saisonkennzeichen sparen also Zeit, Geld und vor allem den Aufwand. Saisonkennzeichen haben hinter dem amtlichen Kennzeichen die Gültigkeit eingeprägt, so kann man sein Fahrzeug zwischen 2 und 11 Monaten über Saisonkennzeichen anmelden. Angegeben ist immer der erste Monat und der letzte Monat, d.h. wenn auf dem Kurzzeitkennzeichen 04-09 steht, darf das Fahrzeug erst am dem 01.04. auf öffentlichen Straßen gefahren werden und das ganze auch nur bis zum 30.09, denn die untere Zahl zeigt das Ende der Saisonkennzeichen an.

Saisonkennzeichen haben einige Vorteile, durch den geringeren Zeitraum in dem das Fahrzeug genutzt wird, fällt bei vielen Versicherungen auch die Prämie günstiger aus, Oldtimerfreunde mit H-Kennzeichen können übrigens nicht zeitgleich auch ein Saisonkennzeichen bekommen, da muss man vorher abwägen was einem günstiger zu stehen kommt. Natürlich kann man auch bei den Saisonkennzeichen ein Wunschkennzeichen bekommen, sofern das Kennzeichen noch frei ist und man bereit ist den Aufpreis für ein Wunschkennzeichen zu bezahlen ist das kein Problem.

Die Nachteile von einem Saisonkennzeichen liegen auf der Hand: Fahren außerhalb des Zulassungszeitraum ist verboten, egal zu welchem Zweck, darunter fallen auch Probefahrten. Auch die Fahrt zum Tüv ist nicht erlaubt, wenn das Fahrzeug z.B. im Dezember zum Tüv muss, die Kennzeichen aber erst ab dem 01. April gültig sind, darf der Halter auch erst ab dem 01. April zum Tüv fahren (und nein, dass ist nun kein Aprilscherz).

Ein weiterer Nachteil von Saisonkennzeichen: Ausserhalb des Zulassungszeitraum (der ja für jeden ersichtlich auf den Kennzeichen aufgeprägt ist) darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen oder auf Parkplätzen geparkt werden. Das Parken mit Saisonkennzeichen ausserhalb der Saison ist im öffentlichen Bereich der STVZO verboten. Wer also für den Zeitraum in dem das Fahrzeug nicht angemeldet ist keine Garage / keine private Parkmöglichkeit hat sollte sich vorher überlegen wohin er das Fahrzeug ausserhalb der Saison stellt, denn sonst ist das Fahrzeug schnell auf dem Aufbewahrungshof vom örtlichen Abschleppunternehmen, der sich sicherlich über die Einnahme genauso freut wie die Stadt über das Bußgeld und das Punktekonto in Flensburg.

So ein Saisonkennzeichen unterscheidet sich also von einem normalen Kennzeichen nur durch den aufgeprägten Gültigkeitszeitraum, es gibt auch sogenannte Überführungskennzeichen, die haben ein Ablaufdatum aufgeprägt und sind an der rechten Seite gelb hinterlegt.